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- Jgst. 8 und 9: Sprachenwahl Chinesisch (in der Aula)
06. September 2010 (12:00) - 6E: Mediotheksführung
07. September 2010 (09:30) - Klassenpflegschaften Klasse 5
09. September 2010 (20:00) - Klassenpflegschaften Klassen 6-12
13. September 2010 (19:00) - 1. Lerntag der Klassen 5
14. September 2010 (ganztägig)
| Unterstützungsmöglichkeiten bei Klassenfahrten |
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Warum dieses Angebot ?
Nach einem Beschluss der Schulkonferenz im vergangenen Schuljahr wurde der Kostenrahmen für Studien- und Wanderfahrten wie folgt festgesetzt: Jahrgangsstufe 6: 2-3 Tage, 110 € Jahrgangsstufe 10: 5-6 Tage, 250 € Jahrgangsstufe 13: max.. 9 Tage, 420 €. Die Kosten enthalten Fahrt und Halbpension. Die Obergrenze muss nicht ausgeschöpft werden. Bei kulturintensivem Programm können die Kosten überschritten werden. Der Schulpflegschaft ist bewusst, dass dieser Kostenrahmen für Familien, deren Einkommen gering und nur knapp über der Grenze liegt, wo staatliche finanzielle Leistungen greifen könnten und möglicherweise mehrere Kinder in der Familie leben, eine ernstzunehmende Belastung ist. Daher hat sich aus den Reihen der Eltern- und Lehrerschaft ein Arbeitskreis gebildet, der für betroffene Familien ein unbürokratisches Unterstützungsangebot erarbeitet hat. Die Intension dabei ist, niederschwellig, vertraulich und schnell zu helfen. Was wird bezuschusst ? Es kann ausschließlich eine individuelle finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Klassenfahrten des MSM erfolgen. Die Klassenfahrten sind Teil des offiziellen Schulprogramms des MSM. Wer kann einen Zuschuss erhalten ? Alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, deren Kind(er) Schüler oder Schülerin des MSM sind. Das Familieneinkommen sollte nicht erheblich über dem Niveau liegen, bei dem Leistungen nach dem SGB II bzw. XII oder der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden können. An wen wendet man sich ? Zurzeit bilden Herr Strohe, Frau Meyer, Herr Otto und Frau Cramer-Musial einen Kreis von festen Ansprechpartnern. Diese Personengruppe berät und entscheidet über die Bezuschussung. Jede dieser Personen kann jederzeit vertrauensvoll von betroffenen Familien angesprochen werden. Es bleibt jedem Interessenten unbenommen, sich an eine Person ihres Vertrauens zu wenden, mit der Bitte sein Anliegen an das Beraterteam weiterzuleiten. Bei volljährigen Schülern und Schülerinnen sollte ein Elternteil in das Beratungsgespräch einbezogen sein. Muss man den Bedarf nachweisen ? Nein, nicht zwingend. Da dieses Unterstützungsangebot niederschwellig und auf vertrauensvolle Zusammenarbeit angelegt ist, reicht ein kurzes gemeinsames Gespräch mit den Familienangehörigen. Die Familiensituation und Bedarfslage wird dabei besprochen. Ein formelles Antragsverfahren findet nicht statt. Lediglich ein knappes Formblatt, das Angaben zur Familiensituation und eine kurze Begründung für eine Bezuschussung enthält, dient sozusagen als Kassenbeleg. Danach entscheidet das Beraterteam gemeinsam über die Unterstützungsmöglichkeit. Wie hoch ist die Bezuschussung? Es ist grundsätzlich nur eine unterstützende Kostenbeteiligung vorgesehen, die regelmäßig nicht höher als der Eigenanteil zu den Fahrt- und Halbpensionskosten sein sollte. Die Vergabe eines Zuschusses erfolgt immer einzelfallbezogen. Eine Härtefallregelung kann nur einzel- und ausnahmefallbezogen erfolgen. Woher stammen die Geldmittel ? Die Schulpflegschaft hat in ihrer Sitzung vom 11.09.2008 vorgeschlagen, dass die Einnahmen der Cafeteria bis zu einem Höchstbetrag von 900,-- € für dieses Unterstützungsangebot verwendet werden könnten. Sollten die Einnahmen der Cafeteria geringer sein, reduzieren sich die verfügbaren Mittel entsprechend. Falls die Bedarfslage bei der Elternschaft des MSM so hoch sein sollte, dass innerhalb eines Kalenderjahres die Gelder für die Bezuschussung von Klassenfahrten verbraucht sein sollten, können keine weiteren Mittel für diesen Zweck herangezogen werden. 11.09.2008 |
