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Unterstützungsmöglichkeiten bei Fahrten des Schulprogramms

Warum dieses Angebot?

Der Kostenrahmen für Studien- und Wanderfahrten beträgt laut derzeit gültigem Schulkonferenzbeschluss für

Jahrgangsstufe   6    2-3 Tage,    110 €
Jahrgangsstufe   9    5-6 Tage,    250 €
Jahrgangsstufe 12    max. 9 Tage,    420 € (gilt gleichermaßen für Jgst 13 nach G9).

Die Kosten enthalten Fahrt und Halbpension. Die Obergrenze muss nicht ausgeschöpft werden. Bei kulturintensivem Programm können die Obergrenzen überschritten werden.

Der Schulpflegschaft ist bewusst, dass dieser Kostenrahmen für Familien, deren Einkommen gering ist und nur knapp über der Grenze liegt, bei der staatliche finanzielle Leistungen greifen könnten und möglicherweise - insbesondere wenn mehrere Kinder in der Familien leben - eine ernstzunehmende Belastung darstellt. Daher hat sich aus den Reihen Eltern- und Lehrerschaft ein Arbeitskreis gebildet, der für betroffene Familien ein unbürokratisches Unterstützungsangebot erarbeitet hat. Die Intention dabei ist, niederschwellig, vertraulich und schnell zu helfen.

Was wird bezuschusst?

Es kann ausschließlich eine individuelle finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Fahrten des MSM-Schulprogramms erfolgen.

Wer kann einen Zuschuss erhalten?

Alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kind(er) Schülerinnen oder Schüler des MSM sind. Das Familieneinkommen sollte nicht erheblich über dem Niveau liegen, bei dem Leistungen nach dem SGB II bzw. XII oder der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden können.

An wen wendet man sich?

Zurzeit bilden Herr Strohe, Frau Stuckmann, Herr Otto und Frau Cramer-Musial einen Kreis von festen Ansprechpartnern. Diese Personengruppe berät und entscheidet über die Bezuschussung. Diese Personen können vertrauensvoll von betroffenen Familien angesprochen werden. Es ist ebenso möglich sich an eine andere Person des Vertrauens zu wenden, mit der Bitte sein Anliegen an das Beraterteam weiterzuleiten. Bei volljährigen Schülern sollte ein Elternteil in das Beratungsgespräch einbezogen werden.

Muss der Bedarf nachgewiesen werden?

Nein, nicht zwingend. Da dieses Unterstützungsangebot niederschwellig und auf vertrauensvolle Zusammenarbeit angelegt ist, reicht ein kurzes Gespräch mit den Familienangehörigen in dem die Bedarfslage besprochen wird. Ein formelles Antragsverfahren findet nicht statt. Ein knappes Schreiben, das Angaben zur finanziellen Situation und eine kurze Begründung für die Bezuschussung enthält,  ist als Beleg für die Kasse erforderlich. Das Beraterteam entscheidet über die Unterstützungsmöglichkeit.

Wie hoch ist die Bezuschussung?

Grundsätzlich ist nur eine unterstützende Kostenbeteiligung vorgesehen, die regelmäßig nicht höher als der Eigenanteil an den Fahrt- und Halbpensionskosten sein sollte. Ein Zuschuss erfolgt immer einzelfallbezogen. Eine Härtefallregelung kann nur einzel- und ausnahmefallbezogen erfolgen.

Woher stammen die finanziellen Mittel?


Nach Beschluss der Schulpflegschaft können Einnahmen der Cafeteria bis zu einem Höchstbetrag von 900 € je Schuljahr für dieses Unterstützungsangebot verwendet werden. Bei geringeren Einnahmen der Cafeteria verringern sich die für diesen Zweck gedachten Mittel entsprechend.