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Aufgaben der Schulkonferenz, als oberstes Mitwirkungsgremium, an dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligte mitwirken, sind u. a.
• Entscheidung über das Schulprogramm • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und –sicherung • Vereinbarungen von Kooperationen • Erlass einer Schulordnung • Wirtschaftliche Betätigung, Sponsoring
Das Schulgesetz bestimmt in § 66, dass Mitglieder der Schulkonferenz an Schulen der Sekundarstufe I und II die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählten Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und Schülerinnen und Schüler im Verhältnis 1:1:1 sind. Die Vorsitzende/der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist Mitglied der Schulkonferenz. Im Schuljahr 2011/2012 ist dies Michael Otto. Des Weiteren wurden auf der Schulpflegschaftssitzung als Elternvertreter/innen bzw. deren Stellvertreter/innen in der Schulkonferenz gewählt:
| Elternvertreter/in |
Stellvertreter/in |
| a |
Dietmar Knipp |
a |
Daniela Bäumer |
| b |
Antje Schröder |
b |
Dr. Arne Weber |
| c |
Eveline Armonies |
c |
Heike Lemme |
| d |
Manfred Knittel |
d |
Susanne Teichgräber |
| e |
Claudia Clavic |
e |
Dagmar Pöpping |
|
|
f |
Dörte Pfannenstiel |
Die Schulkonferenz wählt aus ihrer Mitte ein volljähriges Mitglied und StellvertreterIn die Auswahlkommission zur Einstellung von Lehrkräften (Grundlagenerlass). In diesem Jahr sind dies Michael Otto und Antje Schröder. Generell wurden diese Angaben aus dem zuletzt durch Gesetz vom 05.04.2011 geänderten Schulgesetz entnommen. Sie stellen lediglich einen zusammenfassenden Überblick dar. Das Gesetz ist unter der Adresse http://www.bildungsportal.nrw.de nachzulesen und kann als pdf-Datei herunter geladen werden.
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